Compliance - die neuen Bestimmungen
Der neue § 25c KWG
Am 9. März 2011 trat der neu gefasste und erweiterte § 25c KWG in Kraft. Mit den neuen Regelungen gewinnt das Thema Betrugsprävention zunehmend an Bedeutung. Neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird die Verhinderung der sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute einen weiteren Schwerpunkt der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen bilden.
Durch regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter kann externen und internen Betrugshandlungen wirksam vorgebeugt werden. Informationen zu unserem E-Learning Angebot Betrugsbekämpfung / Betrugsprävention finden Sie hier.
Lesen Sie den Presseartikel "Interaktive Betrugsprävention" über unsere Schulung: |
Die MaComp
Die Finanzkrise verdeutlichte, dass eine Stärkung der Compliance-Funktion in vielen Instituten dringend erforderlich war. Aus diesem Grund wurden die Anforderungen an Compliance im Jahr 2010 mit einem Rundschreiben der BaFin konkretisiert und erweitert. Die MaComp erläutert die Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten des WpHG, die Kreditinstitute beachten müssen, wenn sie Wertpapiergeschäfte für ihre Kunden ausführen. Diverse frühere Rundschreiben der BaFin, z. B. zu Mitarbeitergeschäften, Finanzanalysen und Werbung, wurden in die MaComp aufgenommen.
Unser Lernprogramm Compliance wurde nicht nur inhaltlich aktualisiert, sondern auch grafisch und technisch komplett überarbeitet. Zudem bieten wir das Programm nun auch in verschiedenen Modulen an. Weitere Informationen finden Sie hier.



