SEPA
Die Single Euro Payment Area, kurz SEPA, kommt!
Von SEPA sind alle betroffen: Kreditinstitute, Unternehmen und Verbraucher.
SEPA (Single Euro Payments Area) bezeichnet einen einheitlichen europäischen Zahlungsverkehrsraum, in dem Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen zu einheitlich definierten Rahmenbedingungen erfolgen. Es wird nicht mehr zwischen nationalen und grenzüberschreitenden Zahlungen unterschieden. Durch SEPA können Zahlungen im grenzüberschreitenden Zahlungsverkehr schneller und kostengünstiger als bisher abgewickelt werden.
Bis 1. Februar 2014 sollen die nationalen Überweisungs- und Lastschriftverfahren der teilnehmenden Länder abgeschafft und durch SEPA-Überweisungen und SEPA-Lastschriften ersetzt werden.
Unser WBT zur Einführung von SEPA ist am 2. Mai 2013 erschienen.
Weitere Informationen erhalten Sie hier.
Compliance
§ 34d WpHG neu und EU-Leerverkaufsverbot zum 1.11.2012
Ziel der neuen Vorschrift ist, wie so oft, eine Verbesserung des Anlegerschutzes. Anleger sollen besser vor Falschberatung geschützt werden. Die Anlageberatung im Wertpapiergeschäft darf nicht durch Vertriebsinteressen, wie Absatzzahlen oder Provision beeinflusst werden. Anlageberater, Vertriebsverantwortliche und Compliance-Beauftragte sind der BaFin zu melden. Ebenso müssen alle Beschwerden, die im Zusammenhang mit einer Kundenberatung erhoben werden, angezeigt werden. Die BaFin übernimmt die Informationen in ein „Mitarbeiter- und Beschwerderegister“ und wertet sie aus. Damit hat die Thematik Kundenbeschwerden erneut an Bedeutung gewonnen.
Die nationale Regelung zum Leerverkaufsverbot wurde durch die EU-Leerverkaufsverordnung abgelöst.
Unser WBT Compliance - Vollversion sowie die Module Marktmissbrauch und Compliance Organisation - wurde inhaltlich angepasst. Weitere Informationen zu unserem E-Learning Angebot Compliance finden Sie hier.
Betrugsprävention - Prevention of Fraud
Am 9. März 2011 trat der neu gefasste und erweiterte § 25c KWG in Kraft. Mit den neuen Regelungen gewinnt das Thema Betrugsprävention zunehmend an Bedeutung. Neben Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird die Verhinderung der sonstigen strafbaren Handlungen zu Lasten der Institute einen weiteren Schwerpunkt der Wirtschaftsprüfer im Rahmen der Jahresabschlussprüfungen bilden. Bis zum 31.3.2012 müssen die Finanzinstitute die Vorgaben des § 25c KWG umgesetzt haben, andernfalls drohen Sanktionen durch die BaFin.
Durch regelmäßige Sensibilisierung und Schulung der Mitarbeiter kann externen und internen Betrugshandlungen wirksam vorgebeugt werden. Informationen zu unserem deutsch- und englischsprachigen E-Learning Angebot Betrugsbekämpfung / Betrugsprävention / Prevention of Fraud finden Sie hier.
Das Geldwäscheoptimierungsgesetz
Die FATF hat bei der Länderprüfung 2010 Defizite in der Geldwäsche- und Terrorismusfinanzierungsprävention in Deutschland festgestellt. Durch das Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention sollen diese Defizite beseitigt werden. Die meisten Vorschriften des „Geldwäscheoptimierungsgesetzes“ traten bereits am 29.12.2011 in Kraft, einige weitere Regelungen am 1.3.2012.
Unser erfolgreiches WBT Geldwäsche Basisschulung wurde komplett neu gestaltet und inhaltlich überarbeitet. Neben der Vollversion steht nun auch eine non-cash Version für Schulungszwecke zur Verfügung.




