In der diesjährigen Folgeschulung beschäftigen wir uns ausführlicher mit der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person und der Eintragung ins Transparenzregister.
Zu den Neuerungen auf nationaler Ebene, auf die in der Schulung eingegangen wird, zählt das Eckpunktepapier der FIU zur Bestimmung von Sachverhalten, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht nach § 43 GwG auslösen, das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) und das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU.