Geldwäscheprävention Folge 2020
In der Folgenschulung 2020 werden die am 1. 1.2020 in Kraft getretenen Vorschriften des GwG und KWG behandelt. Dabei geht es insbesondere um die Nutzung des Transparenzregisters, verstärkte Sorgfaltspflichten bei Hochrisikoländern, geänderte Schwellenwerte und neue Verpflichtete. Es wird dargestellt, warum sich virtuelle Währungen und der Kunstmarkt zur Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung eignen. Darüber hinaus werden Fallbeispiele aus den Bereichen mit hohem Risiko für Geldwäscheaktivitäten vorgestellt: der Handel mit hochwertigen Gütern, Immobilientransaktionen und der Kfz-Handel.
Die Schulung hat eine Lerndauer von ca. 30 Minuten.
Die Geldwäscheprävention Folgeschulung erscheint jedes Jahr komplett neu und dient als Auffrischungsschulung für Beschäftigte, die bereits über das Basiswissen der Geldwäscheprävention verfügen.