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Geldwäscheprävention Folgeschulung 2024

GELDWÄSCHEPRÄVENTION FOLGESCHULUNG 2024

In der diesjährigen Folgeschulung beschäftigen wir uns ausführlicher mit der Ermittlung des wirtschaftlich Berechtigten einer juristischen Person und der Eintragung ins Transparenzregister.

Zu den Neuerungen auf nationaler Ebene, auf die in der Schulung eingegangen wird, zählt das Eckpunktepapier der FIU zur Bestimmung von Sachverhalten, die grundsätzlich nicht die Meldepflicht nach § 43 GwG auslösen, das neue Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz (FKBG) und das Gesetz zur Stärkung der risikobasierten Arbeitsweise der FIU.

 

Es werden die Anhaltspunkte aus den neuen Typologiepapieren der FIU vorgestellt, die im Zusammenhang mit Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung sowie Umsatzsteuerbetrug als mögliche Vortat der Geldwäsche identifiziert wurden.

Schließlich wird am Ende der Schulung anhand von Fallbeispielen aufgezeigt, wie die aktuellen Sanktionen gegen Russland umgangen werden.

Die Schulung hat eine Lerndauer von 30 Minuten.

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