Sachkunde nach MiFID II

Sachkunde nach MiFID II

Mit der europäischen „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (2014/65/EU)“, kurz MiFID II, wurden neue Rechtsgrundlagen für die Qualifikation von Mitarbeitern in Wertpapierdienstleistungsunternehmen eingeführt. In Deutschland wurden die Vorschriften mit dem Wertpapierhandelsgesetz (§ 87 WpHG), der WPHG-Mitarbeiteranzeigeverordnung (WpHGMaAnzV) und dem BaFin Rundschreiben MaComp umgesetzt.

Seit dem 3. Januar 2018 gelten die neuen Sachkundeanforderungen für insgesamt fünf Mitarbeiterkategorien. Anlageberater, Compliance-Beauftragte und Vertriebsbeauftragte waren bisher schon verpflichtet, die Sachkunde nachzuweisen. Hier wurden die Anforderungen aber deutlich erweitert. Neu hinzugekommen ist die Erforderlichkeit eines Sachkundenachweises für Vertriebsmitarbeiter und Finanzportfolioverwalter.

Unsere neue Schulung „Sachkunde nach MiFID II“ richtet sich an alle Mitarbeiter in Wertpapierdienstleistungsunternehmen, für die ein Sachkundenachweis nach MiFID II erbracht werden muss. Das WBT beinhaltet drei eigenständige Schulungen für Anlageberater, Finanzportfolioverwalter und Vertriebsmitarbeiter.

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