Update Geldwäscheprävention

Update Geldwäscheprävention

Seit dem 1.1.2020 gelten neuen Vorschriften im GWG und KWG. Das Update der Schulungen zur Geldwäscheprävention behandelt u.a. die neuen Regelungen zum Transparenzregister, zu Hochrisikoländern und E-Geld. Die Risiken beim Handel mit hochwertigen Gütern, im Kfz-Handel, im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und im Kryptowährungsmarkt werden anhand von Fallbeispielen aufgezeigt.

Version vom 24. März 2020

  • Kap. 1.3 und 2.1: neue Vorschriften zum 1.1.2020 im GwG und KWG
  • Kap. 1.3 Seite 11: Hinweis auf Leitlinien der ESAs
  • Kap. 2.1 Seite 24 ff: Transparenzregister, neue Pflichten
  • Kap. 2.4 Seite 4: Aktualisierung Sorgfaltspflichten E-Geld (§ 25i KWG)
  • Kap. 2.5 Seite 1: Hinweis auf PEP Liste der Europäischen Kommission eingefügt
  • Kap. 2.5 Seite 12 und 13: Hochrisikoländer - Sorgfaltspflichten aktualisiert
  • Kap. 3.2 und Material: neue Typologiepapiere der FIU berücksichtigt
  • Kap. 3.2 Seite 13 neu: Handel mit hochwertigen Gütern
  • Kap. 3.2 Seite 14 ff: neue Fallbeispiele (Kfz-Handel, Schmuck und Uhren)
  • Kap. 3.2 Seite 17 ff neu: Kryptowährungen
  • Kap. 3.3: neues Fallbeispiel Immobilienverkauf
  • Kap. 3.6: Merkmale der Terrorismusfinanzierung eingefügt
  • Kap. 3.6 Seite 9: Hinweis auf IS aktualisiert
  • Abschlusstest: Aufgaben aktualisiert, neue eingefügt

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