Update Geldwäscheprävention
Seit dem 1.1.2020 gelten neuen Vorschriften im GWG und KWG. Das Update der Schulungen zur Geldwäscheprävention behandelt u.a. die neuen Regelungen zum Transparenzregister, zu Hochrisikoländern und E-Geld. Die Risiken beim Handel mit hochwertigen Gütern, im Kfz-Handel, im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen und im Kryptowährungsmarkt werden anhand von Fallbeispielen aufgezeigt.
Version vom 24. März 2020
- Kap. 1.3 und 2.1: neue Vorschriften zum 1.1.2020 im GwG und KWG
- Kap. 1.3 Seite 11: Hinweis auf Leitlinien der ESAs
- Kap. 2.1 Seite 24 ff: Transparenzregister, neue Pflichten
- Kap. 2.4 Seite 4: Aktualisierung Sorgfaltspflichten E-Geld (§ 25i KWG)
- Kap. 2.5 Seite 1: Hinweis auf PEP Liste der Europäischen Kommission eingefügt
- Kap. 2.5 Seite 12 und 13: Hochrisikoländer - Sorgfaltspflichten aktualisiert
- Kap. 3.2 und Material: neue Typologiepapiere der FIU berücksichtigt
- Kap. 3.2 Seite 13 neu: Handel mit hochwertigen Gütern
- Kap. 3.2 Seite 14 ff: neue Fallbeispiele (Kfz-Handel, Schmuck und Uhren)
- Kap. 3.2 Seite 17 ff neu: Kryptowährungen
- Kap. 3.3: neues Fallbeispiel Immobilienverkauf
- Kap. 3.6: Merkmale der Terrorismusfinanzierung eingefügt
- Kap. 3.6 Seite 9: Hinweis auf IS aktualisiert
- Abschlusstest: Aufgaben aktualisiert, neue eingefügt